Die BS Horb ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt bs-horb.de
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
I) Alternativtexte in leichter Sprache sind noch nicht vorhanden.
II) Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.
III) PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei gestaltet.
IV) Die Navigation in der Menüführung ist noch nicht für eine Tastaturverwendung optimiert.
V) Die Menüführung ist noch nicht in Gebärdensprache erklärt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
I) Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
II) Auf bs-horb.de sind Videos eingebunden, die aktuell nicht mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der BS Horb erstellt werden, wird zukünftig darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
I) Eingestellte PDF-Dokumente, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt.
Die Erstellung erfolgte durch eine Selbstprüfung.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Auf allen Seiten finden Sie oben und unten unseren Kontakt.
Oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt zu uns auf:
verwaltung@bs-horb.de
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Gewerbliche und
Hauswirtschaftliche Schule Horb a. N.
Stadionstraße 22
72160 Horb am Neckar