Am 10. März 2025 absolvierten 18 Lehrkräfte und der Schulleiter einen Erste-Hilfe-Kurs, um im Notfall seinen Mann oder seine Frau stehen zu können.
Alle am Schulleben beteiligte Lehrkräfte oder Angestellte sind verpflichtet, im Notfall erste Hilfe leisten zu können. Da bei den meisten Bürgern ein Erste-Hilfe-Kurs teilweise Jahrzehnte zurückliegt (Führerschein), wurden in einer gut organisierten Aktion 19 Personen für die Berufliche Schule Horb in Erste Hilfe „neu“ unterrichtet.
Aus den 19 Teilnehmern konnten anschließend 17 sogenannte Ersthelfer gewonnen werden, worüber sich speziell der Schulleiter freute – wird doch die Gestaltung des Stundenplans somit um vieles leichter bei Gleichzeitiger Beachtung der Vorgaben des Unfallschutzes.
Dass die große Anzahl an geschulten Lehrkräften vor allen Dingen den Schülerinnen und Schülern und dem Kollegium zugutekommt, steht über allem.
Hoffen wir, dass wir die neu gewonnenen Kompetenz nicht so häufig benötigen. Aber gut, dass wir diese haben!

